Selbsthilfe-Richtlinie

Sie haben eine Idee für ein Projekt in einem benachteiligen Stadtteil und brauchen finanzielle Unterstützung? Dann können Sie sich direkt an uns wenden.

Als Koordinierungsstelle für die „Selbsthilfe-Richtlinie“ beraten und begleiten wir Sie von der Idee bis zur Umsetzung. Mit der „Selbsthilfe-Richtlinie“ fördert das Land Niedersachsen Projekte zur Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit in „Sozialen Brennpunkten“, insbesondere wenn die Projekt zur Stärkung der Selbsthilfekräfte der dort wohnenden Personen beitragen.

Wir bündeln die Anträge und stellen auf der Grundlage der Auswahl der Projekte als Erstempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Hier können Sie einen Förderantrag einreichen

Zu allen Fragen: Sprechen Sie uns einfach an unter 0511 – 7010709 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an selbsthilfe-richtlinie@lag-nds.de

Aktuelle Selbsthilfe-Richtlinie gültig: 01.12.2015 bis 31.11.2020