Hinweis - Investitionspakt Soziale Integration im Quartier

30. September 2016 / Markus Kissling

Investitionspakt für Problemstadtteile – Bundesregierung beschließt ressortübergreifende Strategie Soziale Stadt
Um einer sich verfestigenden Polarisierung in den Städten entgegenzuwirken und insbesondere benachteiligte Stadtteile und Quartiere wirksamer zu unterstützen, haben sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Programm "Soziale Stadt" im Rahmen der Städtebauförderung als Leitprogramm der sozialen Integration weiterzuführen und auf dieser Grundlage „eine Ressortübergreifende Strategie ‚Soziale Stadt‘ zu erarbeiten, mit der additiv Fördermittel anderer Ressorts in Gebieten mit erhöhten Integrationsanforderungen gebündelt werden“.
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts am 31.08.2016 einer ressortübergreifenden Strategie zur Sozialen Stadt "Nachbarschaften stärken, Miteinander im Quartier" setzt die Bundesregierung diese wichtige stadtentwicklungspolitische Verabredung um. Sie stockt die Fördermittel für benachteiligte Stadtviertel und soziale Brennpunkte deutlich auf, erweitert eigene Förderprogramme und passt sie besser auf die Bedürfnisse dieser Wohnviertel an. Sie bildet zugleich den Auftakt für eine kontinuierliche Zusammenarbeit der betroffenen Bundesressorts Bauen und Wohnen, Jugend und Familie, Gesundheit und Justiz/Verbraucherschutz.

Die Bundesregierung wird die soziale Stadtentwicklung in den kommenden vier Jahren 2017 bis 2020 zusätzlich mit jährlich 300 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesbauministeriums (BMUB) unterstützen. Hierzu die ersten Details:

a) 200 Millionen Euro stehen jährlich für einen neuen „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" zur Verfügung. Mit dieser Bundesfinanzhilfe können die Kommunen unter anderem Kitas, Schulen oder Stadtteilzentren in Quartieren mit besonderen sozialen Integrationsanforderungen zu Orten der Integration umbauen oder auch identitätsstiftende Maßnahmen durchführen. Investitionsbegleitend ist der Einsatz von „Integrationsmanagern“ in den Einrichtungen vorgesehen, die die Investitionen von Planungsbeginn an begleiten. Hier werden derzeit eine Programmstrategie und die Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern erarbeitet.

b) Das Programm "Soziale Stadt" wird ab 2017 jährlich um weitere 40 Millionen auf insgesamt 190 Millionen aufgestockt.

c) Der Stadtumbau wird zusätzlich mit 50 Millionen gefördert. Davon profitieren insbesondere auch ländliche Regionen.

d) Weitere 10 Millionen fließen in bundeseigene Projekte und Programme zur Umsetzung der ressortübergreifenden Strategie