Selbsthilfe-Richtlinie : Zuwendung des Landes Niedersachsen zur „Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten“, gemäß §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung
Koordinierungsstelle
Beauftragte Koordinierungsstelle zur Abwicklung des Programms ist die
Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. (
LAG
SB),
Stiftstraße 15, 30159 Hannover,
Tel: 0511–701 07 09 (Zentrale)
selbsthilfe-richtlinie@lag-nds.de
Beratung
Der jeweilige Maßnahmeträger wird durch die Koordinierungsstelle bei der Antragstellung beraten und bei der Umsetzung seines jeweiligen Projektes begleitet. Eine Erstberatung erfolgt telefonisch. Um die Abgabefristen zu wahren, ist es ratsam, sich bereits bei der Ideenentwicklung an die Koordinierungsstelle zu wenden.
Besuch vor Ort
Die Koordinierungsstelle besucht vor Auswahl der Projekte sowie in ausgewählten Abständen während der gesamten Umsetzungsphase die Maßnahmenträger vor Ort.
Abgabefrist bei der
LAG
SB
Die Anträge auf Förderung sind (unabhängig von Feiertagen und Wochenenden) der
LAG
SB wie folgt einzureichen. Die Maßnahmenträger reichen ihre Anträge bis 31. Oktober (erste Antragsrunde) bzw. bis 30. April (zweite Antragsrunde) eines Kalenderjahres bei der
LAG
SB ein. In begründeten Einzelfällen besteht auf Anfrage bei der
LAG
SB die Möglichkeit außerhalb dieser Fristen Anträge einzureichen.
Die LAG SB koordiniert und bündelt die Anträge und stellt auf der Grundlage der Auswahl der Projekte als Erstempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.